# B&K Partners > Immobilienverwaltung und Treuhand in Kloten, Grossraum Zürich und Zug Ihre Liegenschaft. Vollumfänglich betreut. Mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen für die Werterhaltung Ihrer Immobilie. Kontakt aufnehmen Jahre Erfahrung 0 + ## Seiten - [Allgemeine Geschäftsbedingungen](https://bkpartners-immobilien.ch/agb/): Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 04/2026 Geltungsbereich und Struktur Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehende und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber... - [Datenschutzerklärung & Impressum](https://bkpartners-immobilien.ch/datenschutz-impressum/): Datenschutzerklärung & Impressum Version 04/2026 Willkommen auf der Website von B&K Partners Immobilien GmbH. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die... - [Kontakt](https://bkpartners-immobilien.ch/kontakt/): Kontaktieren Sie Ihre Immobilienverwaltung in Kloten, Zürich & Zug. Persönliche Beratung rund um Ihre Liegenschaft. 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Ab voraussichtlich 2028... # # Detailed Content ## Seiten Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 04/2026 Geltungsbereich und Struktur Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehende und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber einerseits und der B&K Partners Immobilien GmbH (nachfolgend "B&K Partners Immobilien") anderseits. Sie sind damit Grundlage für Inhalt und Ausübung der Rechte und Pflichten dieser Verträge, welche auch die konkreten Aufträge und Aufgaben der B&K Partners Immobilien festlegen. Es handelt sich dabei um Mandats-, Verwaltungs-, Buchführungs-, Geschäftsführungs-, Treuhand- und Domizilhalter-Verträge oder Gründungsaufträge. Diese besonderen Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor. Falls es sich beim Auftraggeber um mehrere natürliche und/oder juristische Personen handelt, begründen diese eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. Schweizer Obligationsrecht (OR), soweit nichts anderes zwischen dem Auftraggeber und B&K Partners Immobilien vereinbart wurde. Instruktionen und Pflichten B&K Partners Immobilien B&K Partners Immobilien handelt im Rahmen ihrer Aufträge als Treuhänderin, Verwalterin oder anderweitig Beauftragte ausschliesslich nach den schriftlichen Instruktionen des Auftraggebers oder der von diesem als instruktionsberechtigt bezeichneten Personen, jedoch stets innerhalb der Schranken, die ihr das Gesetz, die guten Sitten und ihre berufliche Stellung setzen. Jede vom Auftraggeber als instruktionsberechtigt bezeichnete Person hat ihre Unterschrift bei der B&K Partners Immobilien zu deponieren. Instruktionen sind der B&K Partners Immobilien schriftlich zu erteilen und zwar so rechtzeitig, dass sie durch B&K Partners Immobilien während der üblichen Arbeitszeiten ausgeführt werden können. Bei widersprüchlichen Instruktionen liegt keine Instruktion vor, bis der Widerspruch beseitigt ist. B&K Partners Immobilien kann, muss aber nicht, auf in anderer Form erteilte Instruktionen (Fax, Telefon, E-Mail etc. ) hin handeln. Diese sind jedoch, wenn es B&K Partners Immobilien verlangt, schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber trägt das Risiko fehlerhafter oder gefälschter Übermittlung von Instruktionen und hält B&K Partners Immobilien von Schadenersatzansprüchen frei. Es sei darauf hingewiesen, dass E-Mail ein unzuverlässiges Kommunikationsmittel ist und B&K Partners Immobilien für Schäden resultierend aus verspäteter oder fehlerhafter E-Mail-Übertragung nicht aufkommt. Kontaktiert der Auftraggeber B&K Partners Immobilien per E-Mail, so ermächtigt er B&K Partners Immobilien dazu, ihn ebenfalls per E-Mail kontaktieren zu können. In dringenden Fällen oder bei rein administrativen Arbeiten ist B&K Partners Immobilien berechtigt, nicht aber verpflichtet, von sich aus Massnahmen zu ergreifen, die den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich Rechnung tragen. B&K Partners Immobilien hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen. Zur Einleitung von und/oder Teilnahme an Rechtsverfahren irgendwelcher Art ist B&K Partners Immobilien nur mit entsprechender Ermächtigung und vorherigem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers verpflichtet. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, B&K Partners Immobilien sämtliche Belege, Unterlagen, Auszüge, Angaben und Informationen, die für die Ausübung des Auftrags sowie die Erfüllung der gesetzlichen oder anderen Pflichten notwendig sind, rechtzeitig und lückenlos zur Verfügung zu stellen. B&K Partners Immobilien übernimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keinerlei Beratungsaufgaben und haftet nicht für Steuerfolgen oder andere Folgen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ausscheidung geschäftlicher und privater Aufwendungen selbst vorzunehmen. Sind Aufwendungen sowohl geschäftlicher wie auch privater Natur, hat der Auftraggeber dies der B&K Partners Immobilien unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Haftung B&K Partners Immobilien ist von jeder Haftung befreit, soweit sie nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach besonderen Vereinbarungen handelt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden gegen B&K Partners Immobilien gerichteten Anspruch und für jede gegen diese eingeleitete Klage einzustehen und B&K Partners Immobilien in vollem Umfang schadlos zu halten für jeden Schaden oder Nachteil, welcher der B&K Partners Immobilien aus irgendeinem Grund, jedoch mit Ausnahme von absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, aus ihrer Auftragserfüllung entstehen könnte. Für das Handeln von Bevollmächtigten, die vom Auftraggeber ohne Wissen und/oder gegen den Willen von B&K Partners Immobilien bestellt werden, haftet B&K Partners Immobilien nicht. Der Auftraggeber haftet für die bestehenden und/oder künftigen Verbindlichkeiten sowie sämtlichen Schaden, den B&K Partners Immobilien in Erfüllung ihrer Pflichten und in Ausführung von deren Instruktionen erleidet. B&K Partners Immobilien ist berechtigt, die voraussichtlichen Kosten eines allfälligen gegen sie gerichteten Verfahrens vorschüssig zu beziehen. Im Zweifelsfalle legt B&K Partners Immobilien die Höhe des Vorschusses fest. Verrechnung und Abtretungsverbot Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit Ansprüchen von B&K Partners Immobilien zu verrechnen oder abzutreten oder andere Rechte aus den Vertragsverhältnissen mit B&K Partners Immobilien auf Dritte zu übertragen. Beendigung Jedes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Tod, Konkurs und Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers beendigen das Vertragsverhältnis nicht. Die Ansprüche von B&K Partners Immobilien bleiben vorbehalten. Aktenaufbewahrung B&K Partners Immobilien ist berechtigt, sämtliche Akten des Auftraggebers, die diesem nicht ausgeliefert worden sind und sich in ihrem Besitz befinden, nach 10 Jahren zu vernichten, ohne den Auftraggeber darüber nochmals orientieren zu müssen. Informationspflicht Der Auftraggeber ist sich bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass B&K Partners Immobilien aufgrund aktueller und künftig geltender Vorschriften, Auflagen, Gesetze usw. verpflichtet ist, Daten über den Auftraggeber und über mögliche wirtschaftlich Berechtigte, deren persönliches, berufliches und finanzielles Umfeld, die Herkunft der Vermögenswerte und die Art und den Hintergrund der Geschäfte sowie eine Kopie der Identifikationspapiere den Behörden vorzulegen. Falls im Rahmen des Auftrages die Zusammenarbeit mit Banken und/oder weiteren Finanzintermediären erforderlich ist, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass diesen Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten sowie den Vertragspartner und die weiteren soeben genannten Informationen auf Verlangen offenzulegen sind. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und B&K Partners Immobilien bedürfen der Schriftform. B&K Partners Immobilien ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er diese nicht innert 30 Tagen nach Datum des Versands oder gegebenenfalls nach Datum der persönlichen Übergabe der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt. Allgemeines Sofern B&K Partners Immobilien aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung in irgendeinem Land verpflichtet ist, Aussagen oder Mitteilungen, insbesondere zum Auftraggeber, zu Stand, Herkunft und Anlage von dessen Vermögen oder Einkommen zu machen, ist B&K Partners Immobilien vom Auftraggeber hiermit ausdrücklich von jeglicher Geheimhaltungspflicht entbunden. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Kloten, 01. April 2026 Datenschutzerklärung & Impressum Version 04/2026 Willkommen auf der Website von B&K Partners Immobilien GmbH. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung unserer Website sowie den darauf angebotenen Dienstleistungen. Die vorliegende Datenschutzerklärung informiert Sie über die Erhebung personenbezogener Daten während Ihres Besuchs auf dieser Website. Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Personendaten gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung einverstanden. Die Erhebung und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschehen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Anforderungen. Im Übrigen lehnt unser Unternehmen jegliche Haftung bei der Nutzung dieser Website ab. Grundsätzlich bietet unsere Praxis ihre Dienstleistungen nur in der Schweiz an und richtet sich nur an in der Schweiz wohnhafte Personen. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Mit jedem Aufruf der Website werden eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen erfasst. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können (1) die verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Website, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Website gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Website angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Website, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere IT-Infrastruktur dienen. Diese Daten und Informationen werden benötigt, um (1) die Inhalte unserer Website korrekt darzustellen, (2) die Inhalte unserer Website zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur und der Technik unserer Website zu gewährleisten sowie um (4) im Falle eines Cyberangriffes den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Informationen bereitzustellen. Weiter kann unser Unternehmen diese Daten und Informationen einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel auswerten, den Datenschutz und die Datensicherheit ihrer IT-Infrastruktur zu erhöhen. Die erhobenen Daten und Informationen werden nur zu den eben erwähnten Zwecken bearbeitet und werden anschliessend gelöscht. Links anderer Websites Diese Website kann Links zu Websites anderer Anbieter enthalten. Unser Unternehmen hat keinen Einfluss auf diese Websites, deren Inhalte, Angebote oder Verfügbarkeit oder die dort geltenden Datenschutzerklärungen und -bestimmungen. Sie lehnt daher jegliche Haftung ab. Cookies und weitere Serviceangebote Unsere Praxis B&K Partners Immobilien GmbH kann auf ihrer Website Cookies verwenden. Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID, eine eindeutige Kennung des Cookies, welche Websites und Server einem konkreten Internetbrowser zuordnet. Ein bestimmter Internetbrowser kann über diese eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden. Solche Informationen über die Nutzung dieser Website (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) können z. B. im Falle von Google Analytics an Server im Ausland übertragen und dort gespeichert werden. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich einverstanden mit der Übertragung dieser Daten. B&K Partners Immobilien GmbH kann weitere Serviceangebote von Drittanbietern nutzen, um deren Inhalte und Services wie z. B. Videos oder Beiträge in die Website einzubinden. Eine entsprechende Einbindung setzt immer voraus, dass diese Drittanbieter die IP-Adresse und weitere Informationen der Besucher dieser Website erfassen und verarbeiten können. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden. Social Media / Soziale Netzwerke Auf dieser Website können Schaltflächen («Social-Media-Plugins») platziert sein, die einen Kontakt mit den Servern von sozialen Netzwerken (Facebook, LinkedIn, TikTok, Twitter, Instagram etc. ) herstellen. Mit dem Klick auf einen dieser Buttons erteilen Sie Ihre Zustimmung, dass notwendige Daten wie IP-Adresse, Besuch der Website u. a. an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks übermittelt werden. Kommunikationsmöglichkeiten Unsere Website enthält gewisse Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine E-Mail-Adresse umfasst. 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Soweit die Datenschutzerklärung Teil eines Vertrages mit Ihnen ist, werden wir Sie im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren. Kontaktadresse B&K Partners Immobilien GmbH Steinackerstrasse 41 8302 Kloten, Schweiz info@bkpartners-immobilien. ch +41 044 803 94 75 Vertretungsberechtigte Personen Patrick Bloch, CEO Handelsregistereintrag Eingetragener Firmenname: B&K Partners Immobilien GmbH UID Nummer: CHE-158. 420. 213 Haftungsausschluss Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. 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Kontaktinformationen Please enable JavaScript in your browser to complete this form. Please enable JavaScript in your browser to complete this form. Ihr Name *E-Mail-Adresse *Telefonnummer Ihr Anliegen Absenden UNSERE BÜROS Wir sind für Sie da B&K Partners Immobilien GmbH Öffnungszeiten Montag / Freitag - 08:00–17:00 Samstag / Sonntag - Geschlossen Steinackerstrasse 41 8302 Kloten +41 44 803 94 75 Kontakt aufnehmen +41 44 803 94 75 info@bkpartners-immobilien. ch B&K Partners AG Öffnungszeiten Montag / Freitag - 08:00–17:00 Samstag / Sonntag - Geschlossen Sumpfstrasse 26 Postfach6302 Zug +41 41 541 55 00 +41 41 541 55 00 info@bkpartners. ch Blog und Artikel Aktuelle Themen & Insights Blog und Artikel Empfohlene Artikel Aktuelles Neuigkeiten rund um Immobilien B&K Partners Immobilien Das Team hinter Ihrer Liegenschaft. Persönliches Engagement, fundiertes Fachwissen und ein klarer Anspruch, jede Immobilie so zu betreuen als wäre es die eigene. Kontakt aufnehmen WIR SIND Immobilienverwaltung und Treuhand mit Anspruch Als Eigentümer einer Liegenschaft wollen Sie wissen, dass Ihre Immobilie in zuverlässigen Händen ist. B&K Partners Immobilien GmbH betreut Wohn- und Renditeobjekte in Kloten sowie im Grossraum Zürich und Zug mit persönlichem Engagement, klaren Zuständigkeiten und fundiertem Fachwissen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. 0 + Jahre Erfahrung Langjährige Expertise in Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermittlung von Liegenschaften. 0 + Verwaltungsmandate Liegenschaften die täglich zuverlässig betreut und bewirtschaftet werden. 0 + Realisierte Projekte Erfolgreiche Sanierungen von Wohn- und Renditeobjekten im Grossraum Zürich und Zug. 0 + Verkaufte Liegenschaften Für unsere Kunden erfolgreich zum best möglichen Preis verkauft haben. UNSER ANSPRUCH Was uns antreibt Von den Anfängen bis heute, gewachsen durch Vertrauen und Erfahrung. Eigentümer im Fokus Die Interessen unserer Kunden stehen bei jeder Entscheidung an erster Stelle. Transparente Prozesse Klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Abrechnungen und offene Kommunikation. Gemeinsame Ergebnisse Erfolgreiche Immobilienbetreuung entsteht im engen Austausch mit den Eigentümern. KONTAKT Lernen Sie uns persönlich kennen Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir melden uns persönlich zurück. Kontakt aufnehmen Immobilienverwaltung und Treuhand in Kloten, Grossraum Zürich und Zug Ihre Liegenschaft. Vollumfänglich betreut. Mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen für die Werterhaltung Ihrer Immobilie. Kontakt aufnehmen Jahre Erfahrung 0 + Verwaltungsmandate 0 + Realisierte Projekte 0 + Verkaufte Liegenschaften 0 + Professionelle Immobilienverwaltung die Ihre Liegenschaft sicherverwaltet und nachhaltig entwickelt. Unsere Partner ÜBER UNS Persönlich. Kompetent. Verlässlich. Jede Immobilie ist anders. Jeder Eigentümer hat andere Ziele. Was immer gleich bleibt: der Anspruch, jede Liegenschaft mit derselben Sorgfalt zu betreuen, als wäre es die eigene. B&K Partners Immobilien steht für persönliches Engagement, fundiertes Fachwissen und langfristige Partnerschaften. Als Immoblien-Experten im Grossraum Zürich und Zug begleiten wir Eigentümer bei der Werterhaltung und nachhaltigen Entwicklung ihrer Liegenschaften, zuverlässig, kompetent und mit echtem Interesse an Ihrem Objekt. Kontakt aufnehmen UNSERE LEISTUNGEN Was wir für Sie übernehmen Von der Verwaltung über die technische und kaufmännische Bewirtschaftung, Immobilienbuchhaltung, Begleitung bei Sanierungen bis zur Vermittlung, alles rund um Ihre Liegenschaft aus einer Hand. Immobilien-Betreuung Als professioneller Immobilienverwalter übernehmen wir gesetzeskonform die gesamte kaufmännische, rechtliche und organisatorische Betreuung Ihrer Liegenschaft, von der laufenden Verwaltung bis zur Vertretung gegenüber Behörden und Dritten. Betreuung von Wohn- und Renditeobjekten Immobilienbewertung Begleitung bei Gebäudesanierungen Koordination von Haustechnik und Gebäudebetrieb Vertretung gegenüber Behörden und Dritten Notfallbetreuung bei Schadensfällen Stockwerkeigentum Für Stockwerkeigentümergemeinschaften übernehmen wir gesetzeskonform die vollständige administrative, technische und kaufmännische Abwicklung, inklusive Buchführung, Abrechnung und Vertretung gegenüber Behörden und Handwerkern. Administrative Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft Technische Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums Koordination von Unterhalt- und Reparaturarbeiten Buchführung und Abrechnung für alle Eigentümer Vertretung gegenüber Behörden und Handwerkern Mietliegenschaften Die vollständige Bewirtschaftung Ihrer Mietobjekte liegt in unseren Händen, von der Verwaltung der Mietverhältnisse über Terminbewirtschaftung und Fristenkontrolle bis zur korrekten Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten. Bewirtschaftung aller Mietverhältnisse Terminbewirtschaftung und Fristenkontrolle Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten Vertretung gegenüber Mietern und Behörden Technische Bewirtschaftung Wohnungsabnahmen, Betriebsinstallationen, Reparaturkoordination: Wir kümmern uns um den gesamten technischen Betrieb Ihrer Liegenschaft, vorausschauend und mit vollem Überblick. Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben Betriebsinstallationen und Inbetriebnahme von Anlagen Koordination von Unterhalt- und Reparaturarbeiten Rechnungswesen und Kostenkontrolle Immobilienvermittlung Wir vermitteln Ihre Liegenschaft über unser starkes, breit abgestütztes Netzwerk und sorgen für maximale Marktpräsenz. Für Bewertung, Preisbildung und Marketing setzen wir auf ausgewählte, spezialisierte Partner. So erhalten Sie ein professionell orchestriertes Gesamtpaket, das Ihre Verkaufschancen gezielt steigert. Direkte Vermittlung über unser etabliertes Netzwerk für eine schnelle und zielgerichtete Käuferansprache Professionelles Marketing für eine optimale Präsentation Ihrer Liegenschaft Fundierte Bewertung und marktgerechte Preisbildung durch spezialisierte Kooperationspartner Begleitung und Verhandlungsführung bis zum erfolgreichen Abschluss Wieso Kunden sich für B&K Partners Immobilien entscheiden Fachkundige Betreuung Jede Liegenschaft wird von einem erfahrenen Spezialisten betreut, der die Immobilie kennt und bei jedem Anliegen direkt erreichbar ist. Kommunikation & Erreichbarkeit Wir halten Eigentümer und Mieter stets transparent informiert, reagieren zeitnah und sorgen dafür, dass alle Anliegen effizient und nachvollziehbar gelöst werden. Schnelle Reaktion im Notfall Bei dringenden Schadensfällen wird sofort gehandelt, damit kein Schaden grösser wird als nötig. WIE WIR ARBEITEN So betreuen wir Ihre Liegenschaft Strukturiert, transparent und persönlich, von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung. O1 Erstgespräch und Analyse Ihre Liegenschaft, Ihre Ziele und Anforderungen werden im persönlichen Gespräch analysiert und aufgenommen. O2 Planung und Übergabe Verwaltungsstruktur, Zuständigkeiten und Abrechnungen werden vollständig und sauber aufgesetzt. O3 Laufende Betreuung Fristen, Unterhalt, Abrechnungen. Alles läuft zuverlässig, Sie werden informiert wenn es wichtig wird. KONTAKT Sprechen wir über Ihre Liegenschaft Ob Verwaltung, Bewirtschaftung oder Verkauf, wir besprechen Ihre Situation persönlich und unverbindlich. Kontakt aufnehmen FAQ Häufig gestellte Fragen Wer organisiert die Eigentümerversammlung und Reparaturen? Einberufung, Moderation, Protokollführung und Koordination aller Unterhalts- und Reparaturarbeiten werden vollständig übernommen, damit alles reibungslos läuft. Wie läuft die Nebenkostenabrechnung für Mietobjekte ab? Heizung, Wartung und alle weiteren Nebenkosten werden transparent und OR-konform verrechnet. Als Eigentümer erhalten Sie eine klare, nachvollziehbare Jahresabrechnung. Kann ich bei Mieterstreitigkeiten oder Kündigungen Unterstützung erwarten? Ja. Terminmanagement, Mietervertretung und rechtliche Unterstützung gehören zum Leistungsumfang, damit Vermieter in jeder Situation abgesichert sind. Was passiert bei technischen Problemen wie Wohnungsabnahmen? Wohnungsübergaben, Betriebsinstallationen und Reparaturen werden von der Planung bis zur Abrechnung vollständig koordiniert und abgewickelt. Wird auch beim Verkauf oder der Vermittlung einer Immobilie unterstützt? Ja, vollumfänglich. Preisbildung, Marketing, Verkaufsberatung und die gesamte Abwicklung bis zum Vertragsabschluss werden professionell begleitet. Einberufung, Moderation, Protokollführung und Koordination aller Unterhalts- und Reparaturarbeiten werden vollständig übernommen, damit alles reibungslos läuft. Heizung, Wartung und alle weiteren Nebenkosten werden transparent und OR-konform verrechnet. Als Eigentümer erhalten Sie eine klare, nachvollziehbare Jahresabrechnung. Ja. Terminmanagement, Mietervertretung und rechtliche Unterstützung gehören zum Leistungsumfang, damit Vermieter in jeder Situation abgesichert sind. Wohnungsübergaben, Betriebsinstallationen und Reparaturen werden von der Planung bis zur Abrechnung vollständig koordiniert und abgewickelt. Ja, vollumfänglich. Preisbildung, Marketing, Verkaufsberatung und die gesamte Abwicklung bis zum Vertragsabschluss werden professionell begleitet. Blog und Artikel Das könnte Sie auch interessieren Marktentwicklungen, rechtliche Updates und praktische Tipps rund um Grundstücke. Alle Artikel Alle Artikel ## Beiträge Ein bedeutender Systemwechsel steht bevor: Der Eigenmietwert, seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Schweizer Steuerlandschaft, wird abgeschafft. Ab voraussichtlich 2028 müssen Eigentümer selbstgenutzter Immobilien diesen fiktiven Mietwert nicht mehr als Einkommen versteuern. Das bringt neue Chancen, aber auch Herausforderungen. Was ist der Eigenmietwert? Wer in der Schweiz ein Eigenheim besitzt und selbst darin wohnt, muss bislang einen fiktiven Mietwert versteuern (sog. Eigenmietwert). Dieser orientiert sich an der potenziellen Marktmiete und variiert je nach Kanton. Im Gegenzug sind Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten erlaubt. Was ändert sich konkret? Mit der Reform entfallen sowohl die Besteuerung des Eigenmietwerts als auch viele bisherige Steuerabzüge: Unterhaltskosten für selbstgenutzte Immobilien sind künftig nicht mehr abziehbar. Hypothekarzinsen dürfen nur noch anteilig geltend gemacht werden. Dies ist abhängig vom Verhältnis vermieteter zu selbstgenutzter Liegenschaften. Erstkäufer erhalten einen befristeten Steuerbonus: Für maximal zehn Jahre können sie begrenzte Schuldzinsen abziehen. Kantone erhalten die Möglichkeit, neue Liegenschaftssteuern auf Zweitwohnungen einzuführen. Denkmalpflege bleibt beim Bund abziehbar, Energiesparmassnahmen nur noch, wenn kantonal erlaubt. Wer profitiert und wer nicht? Vorteile haben: Erstkäufer und Rentner mit geringer Hypothek und wenig Unterhalt. Nachteile entstehen für: Eigentümer mit hohem Sanierungsbedarf oder hoher Belehnung. Sie verlieren wichtige steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Amortisation: Jetzt oder später? Eine vollständige Rückzahlung der Hypothek kann sich finanziell negativ auswirken. Beispielrechnungen zeigen: Trotz Wegfall der Zinszahlungen bleibt am Ende weniger Geld für den Lebensunterhalt übrig. Wer über freies Kapital verfügt, sollte prüfen, ob sich alternative Investitionen steuerlich und renditemässig mehr lohnen. Unser Tipp: Indirekte Amortisation über Säule 3a oder Pensionskasse kann steuerlich vorteilhafter sein. Beiträge sind abziehbar, Erträge steuerfrei und die Hypothek bleibt bestehen. Übergangsphase bis 2028 Bis zur Umsetzung der Reform bleibt der Eigenmietwert steuerpflichtig. Abzüge für Zinsen und Unterhalt sind weiterhin möglich. Wer grössere Renovationen plant, sollte diese rechtzeitig angehen. Unser Fazit Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die steuerliche Landschaft für Wohneigentümer grundlegend. Eine frühzeitige Analyse der eigenen Situation und eine kluge Finanzplanung sind jetzt besonders wichtig.